Hierzu gehört der gesamte Kreis Steinfurt.
Möchte ein Fahrgast im Pflichtfahrgebiet gefahren werden, ist ein Taxiunternehmen verpflichtet, diese Fahrt auszuführen. Das gilt auch für Kurzstrecken.
Stehen mehrere Taxen am Standplatz zur Verfügung, kann der Fahrgast ein Taxi frei wählen.
Der Fahrgast muss den angezeigten Fahrpreis erst am Ziel zahlen.
In Ausnahmefällen kann der Taxifahrer aber schon vor Fahrtantritt einen Vorschuss verlangen.
Das kann in der Taxiordnung nachgelesen werden, diese kann sich der Kunde auch zeigen lassen.
Ja, wenn es eine konkrete Gefährdung für die Sicherheit und Ordnung des Fahrbetriebs darstellt.
Bei der zuständigen Genehmigungsbehörde. Das sind im Saarland die Landkreise, die Landeshauptstadt Saarbrücken und die Mittelstadt.
In einem Taxi müssen mindestens 50 kg Gepäck untergebracht werden können, aber so, dass die Fahrt sicher ausgeführt werden kann.
Nein, es besteht ein generelles Rauchverbot.
Möchte der Fahrgast an einem Ort abgeholt werden, der außerhalb der Betriebssitzgemeinde des Taxis liegt, und auch nicht dorthin gefahren werden, so kann das Taxi die Bezahlung der Anfahrt ab Ortsgrenze verlangen. Der Kunde muss aber vorher auf die Berechnung der Anfahrt hingewiesen werden.
Unter Mietwagen ist nicht die Autovermietung an Selbstfahrer zu verstehen. Hier geht es um das Mieten eines Fahrzeugs mit Chauffeur. Im Unterschied zum Taxi unterliegt der Mietwagen keiner Preisbindung, darf aber auch nicht an öffentlichen Plätzen bereitgehalten werden.
Ja, die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein).
Jedes Taxi verfügt über einen geeichten Fahrpreisanzeiger. Zudem kann sich der Fahrgast vom Fahrer die Taxitarifordnung zeigen lassen.
Im Mietwagen ist ein geeichter Wegstreckenzähler der den Fahrpreis am Ende der Fahrt mit dem hinterlegtem Kilometer Preis und Grundgebühr errechnet.